Aktuelle Rechtsinformationen
Wussten Sie schon,
dass am 01.01.2010 eine Reform des Erbrechts in Kraft trat?
U.A.
sind folgende wichtige Änderungen zu beachten:
- Bei
Pflichtteilsergänzungsansprüchen greift
zukünftig ein sogenanntes Abschreibungsmodell.
- Pflegeleistungen
bei der Pflege von Angehörigen werden verbessert honoriert.
- Die
Pflichtteilsentziehungsgründe wurden modernisiert.
- Die
Verjährungsfristen von familien- und erbrechtlichen
Ansprüchen wurden geändert.
Trotz
der Änderungen bleiben jedoch die vielfach gestellten alten
Fragen bestehen.
So z.B.:
Wie
errichte ich formwirksam ein eigenhändiges Testament?
Was
sollten Ehepaare bei der Errichtung eines Testaments beachten?
Wie
kann ich mein Testament wieder ändern?
Wie
und wo kann ein Testament sicher aufbewahrt werden?
Was
wird mit meinem Vermögen, wenn ich kein Testament errichtet
habe?
Was
kann ich heute schon tun, um zukünftige Erbstreitigkeiten zu
vermeiden?
Kann
ich ein Testament anfechten?
Haben Sie Beratungsbedarf, lassen Sie es mich wissen!
Wir geben Antworten!