Es genügt nicht, Recht zu haben, man muss es auch bekommen.


Was kostet eine Beratung?


Für die anwaltliche Erstberatung biete ich Ihnen den Abschluss eines frei zu vereinbarenden Honorars unter Berücksichtigung der Regelung des § 4 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes an.

Erstberatungen werden wie folgt angeboten:


Unter anwaltlicher Erstberatung ist das Beratungsgespräch zu verstehen, in dem wir Ihre Problemstellung erörtern und anhand des von Ihnen dargestellten Sachverhaltes rechtliche Lösungsansätze aufzeigen.


Über mögliche Kosten, die durch rechtliche Maßnahmen, z.B. außergerichtlicher Schriftverkehr, wie auch Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens oder bei der Erarbeitung eines Vertragsentwurfs entstehen können, werden sie aufgeklärt.
Weitere Beratungen der gleichen Angelegenheit werden nicht von der Erstberatung erfasst. Diese lösen entsprechend weitere Kosten aus.


Termine nach Vereinbarung! Auf Wunsch auch Hausbesuche möglich!