Was kostet eine Beratung?
Für die
anwaltliche Erstberatung biete ich Ihnen den Abschluss eines frei zu
vereinbarenden Honorars unter Berücksichtigung der Regelung
des § 4 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes an.
Erstberatungen
werden wie folgt angeboten:
- Familienrecht:
ab
€ 59,-
- Verkehrsrecht:
ab
€ 29,-
- Vertragsrecht:
ab
€ 35,-
- Strafrecht:
ab € 49,-
- Arbeitsrecht:
ab € 39,-
- Erbrecht:
ab € 49,-
Unter
anwaltlicher
Erstberatung ist das Beratungsgespräch zu verstehen, in dem
wir Ihre Problemstellung erörtern und anhand des von Ihnen
dargestellten Sachverhaltes rechtliche Lösungsansätze
aufzeigen.
Über
mögliche Kosten, die durch rechtliche Maßnahmen,
z.B. außergerichtlicher Schriftverkehr, wie auch Einleitung
eines gerichtlichen Verfahrens oder bei der Erarbeitung eines
Vertragsentwurfs entstehen können, werden sie
aufgeklärt.
Weitere Beratungen
der gleichen Angelegenheit werden nicht von der Erstberatung erfasst.
Diese lösen entsprechend weitere Kosten aus.
Termine nach
Vereinbarung! Auf Wunsch auch Hausbesuche möglich!